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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Taveloq · Software-as-a-Service für Gastronomiebetriebe

Stand: 25. September 2026

Inhalt
  1. Vorbemerkung
  2. § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
  3. § 2 Vertragsgegenstand
  4. § 3 Registrierung, Konten und Vertretungsberechtigung
  5. § 4 Tarife, Vertragsschluss und Vergütung
  6. § 5 Pflichten des Kunden für eigene Inhalte
  7. § 6 Bestellungen und Vertragspartner des Gastes
  8. § 7 Nutzung durch Gäste, Bewertungen, Jugendschutz
  9. § 8 Design, Premium- und Unique-Designs
  10. § 9 Verfügbarkeit, Wartung, Leistungsänderungen
  11. § 10 Laufzeit, Kündigung, Zahlungsverzug
  12. § 11 Sperrung bei Missbrauch
  13. § 12 Geistiges Eigentum
  14. § 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  15. § 14 Haftung
  16. § 15 Freistellung
  17. § 16 Daten nach Vertragsende
  18. § 17 Änderungen dieser AGB
  19. § 18 Schlussbestimmungen

Vorbemerkung§

Die Firmierung lautet Lars Menges, handelnd unter Taveloq (nachfolgend „Taveloq”); die Preistabelle in § 4 entspricht dem aktuell im Produkt hinterlegten Tarifmodell.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Taveloq-Plattform – einer Software-as-a-Service-Lösung für digitale Speisekarten, tischbezogene QR-Bestellungen und den Arbeitsbereich des Personals – durch Gastronomiebetriebe (nachfolgend „Kunde”).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner§

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Vertragspartner des Kunden ist Lars Menges, handelnd unter Taveloq (nachfolgend „Taveloq”). Diese AGB gelten nicht im Verhältnis zwischen dem Kunden und seinen Gästen; dieses Verhältnis gestaltet der Kunde eigenverantwortlich (siehe § 6 und § 7).

§ 2 Vertragsgegenstand§

Taveloq betreibt eine Mehrmandanten-Plattform, über die der Kunde eine digitale Speisekarte pflegen, Bestellungen von Gästen über tischbezogene QR-Codes entgegennehmen, mehrere Standorte verwalten, seinem Personal (Rollen: Inhaber:in, Admin, Manager, Personal) einen digitalen Arbeitsbereich bereitstellen, das Erscheinungsbild der Gastansicht gestalten und – je nach Tarif – betriebliche Auswertungen nutzen kann. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und dem gebuchten Tarif.

§ 3 Registrierung, Konten und Vertretungsberechtigung§

Die Nutzung setzt ein Kundenkonto voraus. Der Kunde richtet dieses selbst ein oder wird durch Taveloq freigeschaltet. Weitere Konten für Mitarbeitende werden durch berechtigte Nutzer des Kunden angelegt – je nach Zugang administrativ mit temporärem Passwort oder über einen Einladungs-/Onboarding-Link. Wer die Registrierung vornimmt oder den kostenpflichtigen Tarif bucht, sichert zu, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert Taveloq unverzüglich bei Verdacht missbräuchlicher Nutzung.

§ 4 Tarife, Vertragsschluss und Vergütung§

Taveloq lässt sich im Tarif „Free” kostenlos und ohne Zahlungsmittel einrichten (ein Standort, ein aktiver Tisch bzw. QR-Code). Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, indem der Kunde im Dashboard einen kostenpflichtigen Tarif auswählt und den über den Zahlungsdienstleister Stripe bereitgestellten, als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestellvorgang abschließt. Vor dem Abschluss werden Tarif, Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) und Preis angezeigt.

Free

Monatlich
0,00 € / Monat
Jährlich
0,00 € / Jahr
Umfang
Ein Standort, ein aktiver Tisch bzw. QR-Code, ohne hinterlegtes Zahlungsmittel.

Standard

Monatlich
59,00 € / Monat
Jährlich
590,00 € / Jahr
Umfang
Ein Standort mit unbegrenzt vielen Tisch-QR-Codes.

Analytics

Monatlich
99,00 € / Monat
Jährlich
990,00 € / Jahr
Umfang
Standard plus die vollständige Auswertung.

Multi

Monatlich
149,00 € / Monat
Jährlich
1.490,00 € / Jahr
Umfang
Zwei Standorte, unbegrenzt Tische, vollständige Auswertung. Jeder weitere Standort +35,00 € / Monat bzw. +350,00 € / Jahr.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Jahresabo = 12 Monate zum Preis von 10. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlungsmittel und Zahlungsabwicklung erfolgen über Stripe. Ein vergünstigter Pilottarif wird ausschließlich einzelnen, von Taveloq ausgewählten Pilotkunden eingeräumt und ist nicht öffentlich als regulärer Tarif buchbar.

Bei Zahlungsverzug bleibt der Zugang zunächst 14 Tage ab der fehlgeschlagenen Zahlung bestehen; der Kunde wird auf die offene Zahlung hingewiesen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann Taveloq den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen auf den Free-Umfang einschränken. Nach Ausgleich der offenen Zahlung wird der gebuchte Tarif wieder freigeschaltet; bereits angelegte Standorte, Tische und Daten bleiben in jedem Fall erhalten. Mahn-, Rücklastschrift- oder vergleichbare Kosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet.

Tarifwechsel: Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (oder von monatlich auf jährlich) wird anteilig sofort wirksam; ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des bezahlten Zeitraums wirksam.

§ 5 Pflichten des Kunden für eigene Inhalte§

Der Kunde ist für sämtliche von ihm eingestellten Inhalte allein verantwortlich, insbesondere für:

  • Speisekarteninhalte, Produktbezeichnungen und Produktbeschreibungen,
  • Preise und deren Richtigkeit,
  • Produktbilder, Logos, Banner und sonstige hochgeladene Medien,
  • Verfügbarkeit von Produkten,
  • gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben des eigenen Betriebs (u. a. Allergen-, Zusatzstoff- und Lebensmittelkennzeichnung, Preisangaben einschließlich etwaiger Grundpreise, eigenes Impressum gegenüber Gästen).

Für die Anbieterkennzeichnung (Impressum) gegenüber Gästen stellt Taveloq im Kundenbereich ein Eingabefeld bereit, dessen Angaben auf der Gastseite angezeigt werden; die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben bleibt allein Sache des Kunden. Taveloq prüft diese Inhalte nicht inhaltlich. Der Kunde stellt sicher, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und geltendem Recht entsprechen.

§ 6 Bestellungen und Vertragspartner des Gastes§

Bestellungen von Gästen werden über die Plattform an den Kunden übermittelt. Der Bewirtungsvertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Kunden zustande. Taveloq ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für dessen Erfüllung (z. B. Zubereitung, Qualität, Verfügbarkeit, Preisrichtigkeit, Reklamation, Storno, Belegausgabe). Taveloq wickelt keine Online-Zahlungen ab und verarbeitet keine Karten- oder Kontodaten der Gäste. „An Kasse übergeben” dokumentiert lediglich die Übergabe der Bestelldaten zur weiteren Zahlungsabwicklung an das Kassensystem bzw. die Kasse des Kunden. Eine Zahlung wird hierdurch in Taveloq nicht erfasst oder bestätigt. Zahlungsart, Fälligkeit und Belegausgabe gegenüber Gästen legt der Kunde fest.

§ 7 Nutzung durch Gäste, Bewertungen, Jugendschutz§

Gäste bestellen über einen vom Kunden bereitgestellten Tisch-QR-Code, ohne selbst ein Konto bei Taveloq anzulegen oder mit Taveloq einen Vertrag zu schließen. Der Kunde stellt seinen Gästen alle erforderlichen rechtlichen Informationen bereit, soweit diese über die technische Plattform hinausgehen. Ein optionaler Google-Bewertungslink darf nur zur freiwilligen, unverfälschten Bewertung ohne jede Gegenleistung genutzt werden. Eine in Taveloq konfigurierte Belohnung hängt ausschließlich vom erreichten Rechnungs-/Bestellwert des Gastes ab und steht in keinem technischen oder inhaltlichen Zusammenhang mit dem Öffnen, dem Inhalt oder der Abgabe einer Bewertung. Der Kunde darf diese Trennung nicht durch abweichende Kommunikation umgehen (z. B. „Bewertung gegen Gratisgetränk”) und beachtet die anwendbaren Plattform- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Für die Einhaltung des Jugendschutzes – insbesondere die Alters- und Abgabekontrolle bei alkoholischen Getränken und anderen altersbeschränkten Produkten – ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Ausgabe erfolgt durch das Personal des Kunden vor Ort; Taveloq stellt keine Altersverifikation bereit und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

§ 8 Design, Premium- und Unique-Designs§

Die Standard-Gestaltungsoptionen (Layout, Palette, Typografie u. a.) sind im gebuchten Tarif enthalten. Erweiterte kuratierte Gestaltungsoptionen („Premium-Design”) sowie organisationsindividuell erstellte Gestaltungen („Unique-/Custom-Design”) können durch Taveloq gesondert freigeschaltet bzw. erstellt werden; Umfang, Vergütung und etwaige Einrichtungsleistungen richten sich nach der gesonderten Vereinbarung bzw. dem Auftragsformular. Vom Kunden bereitgestellte Logos, Marken und Assets bleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; der Kunde sichert die erforderlichen Rechte zu. An einem für den Kunden erstellten Unique-Design erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht zur Darstellung seiner Gastansicht. Die von Taveloq bereitgestellten UI-Komponenten, Vorlagen und der zugrunde liegende Quellcode verbleiben bei Taveloq; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Wartung und Kompatibilität individueller Designs mit künftigen Funktionsänderungen richten sich nach der gesonderten Vereinbarung.

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Leistungsänderungen§

Taveloq bemüht sich um eine hohe, möglichst durchgehende Verfügbarkeit, sagt jedoch mangels gesonderter SLA-Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeit (z. B. in Prozent) zu. Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle sind möglich, insbesondere soweit sie auf folgenden, von Taveloq nicht zu vertretenden Umständen beruhen:

  • geplante Wartungsarbeiten und notwendige Sicherheitsupdates,
  • Bugfixes und sonstige technisch notwendige Änderungen,
  • Ausfälle oder Störungen externer Dienstleister (u. a. Supabase, Vercel, Stripe, Google, eingesetzte Mailprovider),
  • Internet-, Netzwerk-, Geräte- oder Browserprobleme auf Seiten des Kunden oder seiner Gäste,
  • höhere Gewalt sowie Cyberangriffe oder sonstige externe Angriffe,
  • sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Taveloq.

Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb typischer Hauptbetriebszeiten der Gastronomie durchgeführt; größere, planbare Eingriffe kündigt Taveloq nach Möglichkeit vorher an. Taveloq kann den Funktionsumfang fortentwickeln; wesentliche Einschränkungen des vertraglich geschuldeten Umfangs berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Zahlungsverzug§

Monatsabonnement: unbefristete Laufzeit ohne Mindestvertragslaufzeit, monatliche Abrechnung. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Jahresabonnement: Laufzeit zwölf Monate, Zahlung grundsätzlich im Voraus. Das Jahresabonnement verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

§ 11 Sperrung bei Missbrauch§

Taveloq kann ein Kundenkonto vorübergehend sperren oder beenden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde gegen diese AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt, oder wenn dies zum Schutz der Plattform oder anderer Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber, soweit möglich, informiert.

§ 12 Geistiges Eigentum§

Sämtliche Rechte an der Taveloq-Software, dem Markennamen „Taveloq” sowie der Plattformarchitektur verbleiben bei Taveloq. Vom Kunden eingestellte Inhalte verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Taveloq eine einfache, auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungslizenz an diesen Inhalten ein, soweit dies zur technischen Bereitstellung (z. B. Anzeige und Speicherung der Speisekarte) erforderlich ist.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung§

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung. Soweit Taveloq personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Beginn der Verarbeitung der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. Die Rollenabgrenzung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter ist dort festzulegen.

§ 14 Haftung§

Taveloq haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für zwingende gesetzliche Haftung sowie im Umfang übernommener Garantien. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Taveloq nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die danach verbleibende Haftung ist zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf die vom jeweiligen Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich an Taveloq gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf einen Betrag von 1.000,00 €. Diese Grenze ist eine Haftungsobergrenze, kein pauschaler Schadensersatzanspruch; ein Ausfall oder eine Pflichtverletzung allein begründet noch keinen Zahlungsanspruch in dieser Höhe. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 15 Freistellung§

Der Kunde stellt Taveloq von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte des Kunden oder einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform gegen Taveloq geltend gemacht werden, soweit den Kunden ein Verschulden trifft.

§ 16 Daten nach Vertragsende§

Nach Vertragsende wird die Organisation des Kunden zunächst deaktiviert, nicht sofort gelöscht. Operative Einrichtungsdaten werden 60 Tage ab Vertragsende für eine erleichterte Reaktivierung vorübergehend vorgehalten; ein Wiederbeitritt innerhalb dieser Frist soll so einfach wie möglich sein, ohne dass Taveloq die vollständige Wiederherstellung jedes einzelnen technischen Zustands zusichert. Nach Ablauf der Frist löscht bzw. anonymisiert Taveloq nicht mehr benötigte personenbezogene operative Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags. Organisations- und Standortbezeichnungen können dabei durch nicht personenbezogene technische Platzhalter ersetzt werden; anonymisierte Bestell- und Statistikdaten ohne Personenbezug können erhalten bleiben. Gesetzliche und vertraglich erforderliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 17 Änderungen dieser AGB§

Taveloq kann diese AGB, den Funktionsumfang oder die Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein nachvollziehbarer sachlicher Grund besteht, insbesondere Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung, neue Sicherheitsanforderungen, neue Funktionen, Änderungen bei eingesetzten externen Anbietern oder geänderte Kostenstrukturen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sicherheitsupdates, Bugfixes und sonstige technisch notwendige Änderungen können auch kurzfristiger erfolgen. Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb der Frist, gilt sie als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei einer wesentlichen, für den Kunden nachteiligen Änderung steht ihm bis zum Inkrafttreten ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu. Taveloq darf diese AGB nicht nach freiem Belieben ändern; jede Änderung setzt einen der genannten sachlichen Gründe voraus. Die jeweils akzeptierte Fassung wird versioniert nachgehalten.

§ 18 Schlussbestimmungen§

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

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